Sprungziele
Inhalt
Datum: 07.02.2023

Nachtsichttechnik zur Schwarzwildbejagung

Ausnahmeregelung wird um drei Jahre verlängert

Vor drei Jahren hatte das Landratsamt als untere Jagdbehörde die Nachtsichttechnik zur Schwarzwildbejagung zugelassen, um damit einen Beitrag zur Wildseuchenbekämpfung vor dem Hintergrund der Gefahrenlage des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest zu leisten. Diese in einer Allgemeinverfügung geregelte Ausnahme war bis 31. März 2023 befristet.

Die Verwendung von Nachtsichtvorsatzgeräten, Infrarot-Strahlern und anderen künstlichen Lichtquellen ohne Restlichtverstärker ist drei weitere Jahre bis zum 31. März 2026 erlaubt. Diese Entscheidung traf das Landratsamt, nachdem die akut mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest weiterhin Präventionsmaßnahmen dringend erfordert. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte die Jagdbehörden gebeten, der Jägerschaft alle jagdrechtlich zulässigen Möglichkeiten im Rahmen der Schwarzwildbejagung zur Verfügung zu stellen.