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Datum: 02.05.2021

Maßnahmen zur Vogelgrippe weitgehend vom Tisch

Beobachtungsgebiete, Stallpflicht und Marktverbot sind aufgehoben - Weiterhin bestehen bleiben diejenigen Anordnungen, die bereits am 1. Februar vor dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis als verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel verfügt wurden. 

Die weiterhin gültigen Anordnungen für Halter bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel im Landkreis Schwandorf finden Sie in der Pressemitteilung oder im Amtsblatt Nr. 22 / 2021 für den Landkreis Schwandorf.