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Datum: 22.11.2021

Geflügelpest frühzeitig entgegnen - Tierhalter sind zur Vorsicht aufgerufen

Seit Ende Oktober tritt die Geflügelpest wieder in großem Ausmaß in Deutschland auf (bisher etwa 200 Nachweise bei Wild- und Hausgeflügel). In 16 Hausgeflügelhaltungen wurde Geflügelpest nachgewiesen, wobei die Betriebsgröße von 16 bis 37.700 Tieren reicht. Insgesamt mussten in Deutschland seit Ende Oktober mehr als 100.000 Tiere wegen Geflügelpest gekeult werden.

Vor allem aus der Nordhälfte Deutschlands kommen täglich Meldungen über Nachweise bei tot aufgefundenem Wassergeflügel. In Bayern ist die Geflügelpest in diesem Winter bei Hausgeflügel noch nicht aufgetreten.

 

Derzeit werden aus jedem Landkreis Monitoringproben von gesund geschossenem Wassergeflügel untersucht und die bisher vorliegenden Daten legen nahe, dass die Geflügelpest bei den heimischen Wildvögeln vorhanden ist (Nachweise in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Nürnberger Land, Erding, Cham und Schwandorf).

Wildvögel, speziell Wasservögel, zeigen meist keine Krankheitserscheinungen und es gibt hier nur wenige Todesfälle. Wildvögel können aber trotzdem große Mengen an Virus ausscheiden.

Umso gravierender sind die Auswirkungen beim Hausgeflügel, vor allem bei Hühnern und Puten. Bei einer Infektion erkranken und verenden viele Tiere binnen Tagen unter erheblichen Leiden.

Viele Geflügelbestände, die zur Tierseuchenbekämpfung gekeult wurden, hätte man andernfalls aus Tierschutzgründen nottöten müssen, um den Tieren weiteres Leid zu ersparen. Es handelt sich bei der Geflügelpest ja um eine hochansteckende Virusinfektion, bei der es keine wirksame Behandlung gibt.

Bei der herrschenden Lage ist es von herausragender Bedeutung, ein Überspringen des Virus auf die Hausgeflügelbestände zu verhindern!

Entsprechende Maßnahmen liegen in der Verantwortung jedes Geflügelhalters, weil Ausbrüche von Geflügelpest beim Hausgeflügel gravierende Sperrmaßnahmen nach sich ziehen (Aufstallpflicht, Einschränkungen bei der Vermarktung, etc.):

  • Hausgeflügel sollte weder direkt noch indirekt Kontakt zu Wildvögeln haben, vor allem zu Wasservögeln. Wildvögeln sollte jeglicher Zugang zum Aufenthaltsbereich des Hausgeflügels verwehrt werden.
  • Geflügel sollte nur im Stall gefüttert werden.
  • Getränkt werden sollte nur mit Leitungswasser, nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser.
  • Es sollte strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung getrennt werden, um nicht z.B. über die Sohlen der Schuhe Kot oder Material von infizierten Vögeln in den Stall oder Aufenthaltsbereich des Geflügels zu tragen.
  • Haustiere und betriebsfremde Personen sollten den Aufenthaltsbereich des Geflügels nicht betreten.
  • Futter, Einstreu und sonstiges in der Geflügelhaltung verwendete Material so aufbewahren, dass es für Wildvögel unzugänglich ist.
  • Schadnager (Mäuse, Ratten) können durch Verschleppung von infektiösem Material zur Infektion des Hausgeflügels führen und sollten deshalb konsequent bekämpft werden.
  • Bei verdächtigen Erscheinungen (Apathie, Freßunlust, Durchfall, Atemnot, u.ä.) oder ungewöhnlich hohen Verlusten oder starkem Rückgang der Legeleistung oder Gewichtszunahme ist ein Tierarzt zu verständigen, um die Ursache abzuklären.