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Datum: 24.02.2023

Einsendeschluss zur Vereinspauschale verlängert

Vor einiger Zeit bekamen die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Schwandorf, die bereits im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, die Unterlagen zur Beantragung der Vereinspauschale für das Jahr 2023 zugesandt.

Um den Vereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, hat der Freistaat Bayern die Antragsfrist für die Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 um zwei Wochen verlängert. Es können somit Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 15.03.2023 beim Sportreferat des Landkreises Schwandorf eingegangen sind. Die weiteren Vorlagefristen werden ebenfalls um zwei Wochen verschoben.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden.

Vereine, die keine Unterlagen erhalten haben oder die Vereinspauschale erstmals beantragen, finden die Antragsunterlagen und Erläuterungen auch online unter Bürgerservice / Formulare / Sport auf der Internetseite des Landkreises Schwandorf https://www.landkreis-schwandorf.de/. Dort gibt es auch eine Musterberechnung der Vereinspauschale.

Für Rückfragen steht das Sportreferat des Landratsamtes Schwandorf telefonisch unter 09431 / 471-352 oder Email christa.wuerstl@lra-sad.de zur Verfügung.