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Datum: 04.04.2023

Die Klage der AfD ist vom Tisch

Kein Recht auf persönliche Unterrichtung durch den Kämmerer

Am 12. Dezember 2022 ist am Verwaltungsgericht Regensburg eine Klage der AfD-Gruppe im Kreistag Schwandorf gegen den Landkreis Schwandorf eingegangen. Eingereicht wurde auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Mit beiden Verfahren wollte die AfD erreichen, dass der Landkreis, vertreten durch Landrat Thomas Ebeling, verpflichtet werden sollte, den Kreiskämmerer in eine Sitzung der AfD zu entsenden, um dort vor der Beschlussfassung im Kreistag über den Kreishaushalt zu informieren. Nachdem bereits im Februar der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vom Gericht abgelehnt wurde, wurde die Klage jetzt zurückgenommen. Damit bleibt es bei den bisherigen Gepflogenheiten.

Die bisherige Praxis, die bestätigt wurde, sieht vor, dass der Landrat den im Kreistag vertretenen Fraktionen anbietet, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den Kreiskämmerer in eine Fraktionssitzung einzuladen. Da die AfD-Gruppe im Kreistag keinen Fraktionsstatus besitzt, war ihr diese Einladung nicht möglich. Vor Gericht wollte die AfD durchsetzen, den Fraktionen gleichgestellt zu werden.

Mit Beschluss vom 14. Februar 2023 lehnte das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg den Antrag der Kreisräte Reinhard Mixl, Werner Reim und Klaus Schuhmacher auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Das Gericht führt in dem Beschluss aus, dass sich ein Anspruch auf persönliche Unterrichtung durch den Kämmerer nicht aus der Landkreisordnung herleiten lasse. Das Gericht stellt weiter klar, dass das „Ob“ der Informationsgewährung nicht in Streit steht, da der Landrat glaubhaft gemacht hat, dass Fragen zum Haushalt gestellt werden können und eine Beantwortung auf schriftlichem Wege erfolgen werde. Dass auf Seiten der Kreisräte der AfD Informationsdefizite entstehen könnten, sei nicht erkennbar, da ihnen der Weg schriftlicher Anfragen an den Kämmerer jederzeit offenstehe. Der Grundsatz der Gleichbehandlung sei ebenfalls nicht verletzt. Die in der unterschiedlichen Behandlung von Fraktionen und Gruppen in den Blick genommene Angemessenheit des Verwaltungsaufwands stellt ein legitimes und geeignetes Mittel dar, die Art und Weise der Informationsgewährung unterschiedlich zu handhaben.

Am 30. März 2023 teilte das Verwaltungsgericht Regensburg dem Landkreis mit, dass das Verfahren eingestellt wird, da die Kläger mit Erklärung vom 28. März 2023 die Klage zurückgenommen haben. Die Mitglieder der AfD-Gruppe im Kreistag, Reinhard Mixl, Werner Reimer und Klaus Schuhmacher, tragen die Kosten des Verfahrens. Fragen an den Kämmerer zum Haushalt 2023 hat die AfD-Gruppe bis heute nicht gestellt.