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Datum: 22.06.2022

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 festgelegt

Als Bürgerservice im Internet kostenlos einsehbar

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schwandorf hat in seiner Sitzung vom 25. Mai die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt. Die Bodenrichtwerte wurden an die Gemeinden übersandt und liegen dort einen Monat öffentlich aus.

Der Bodenrichtwert ist der auf Grund der Kaufpreissammlung zu einem bestimmten Stichtag ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von unbebauten Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks (€/m²) mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre neu festgelegt und sind beim Landkreis Schwandorf als Bürgerservice unter  https://lra-schwandorf.maps.arcgis.com/home/index.html kostenfrei einsehbar.

Amtliche Auskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten sowie Richtwertlisten sind kostenpflichtig und können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, unter Telefon 09431/471-471 (Frau Gotzler) oder 09431/471-429 (Frau Kagerer) sowie per Mail an gutachterausschuss@landkreis-schwandorf.de beantragt werden.