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Datum: 10.03.2022

Aus der Ukraine Geflüchtete haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Nach Registrierung in der nächstgelegenen ANKER-Einrichtung der Regierung der Oberpfalz in Regensburg, Bajuwarenstr. 1 a, in 93053 Regensburg, können entsprechende Leistungsanträge beim Landratsamt, Sgb. 2.3 (AsylbLG-Stelle), gestellt werden.

Um das Verfahren zu beschleunigen, ist es sinnvoll, den Antrag vorab auszufüllen und zusammen mit einer Ablichtung des Reisepasses vorab bei uns einzureichen:

  • schriftlich an das Landratsamt Schwandorf, Sgb. 2.3, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf oder

Anschließend empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung und Vorsprache idealerweise mit einer deutschsprechenden Person. Geben Sie bitte eine Telefonnummer an – wir melden uns wegen der Terminvereinbarung!!!

Hier gelangen Sie direkt zum AntragAntrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Den Antrag finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Formulare / Soziales: https://www.landkreis-schwandorf.de/Bürgerservice/Formulare/

Hinweis: In Kürze ist die Registrierung voraussichtlich auch bei uns im Landratsamt, im Ausländeramt, möglich!