Aus der Ukraine Geflüchtete haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Nach Registrierung in der nächstgelegenen ANKER-Einrichtung der Regierung der Oberpfalz in Regensburg, Bajuwarenstr. 1 a, in 93053 Regensburg, können entsprechende Leistungsanträge beim Landratsamt, Sgb. 2.3 (AsylbLG-Stelle), gestellt werden.
Um das Verfahren zu beschleunigen, ist es sinnvoll, den Antrag vorab auszufüllen und zusammen mit einer Ablichtung des Reisepasses vorab bei uns einzureichen:
- schriftlich an das Landratsamt Schwandorf, Sgb. 2.3, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf oder
- per Fax an die Fax-Nr. 09431/471-214 oder
- per E-Mail an die E-Mail-Adresse: Sozialwesen@Landkreis-Schwandorf.de
Anschließend empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung und Vorsprache idealerweise mit einer deutschsprechenden Person. Geben Sie bitte eine Telefonnummer an – wir melden uns wegen der Terminvereinbarung!!!
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag: Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Den Antrag finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Formulare / Soziales: https://www.landkreis-schwandorf.de/Bürgerservice/Formulare/
Hinweis: In Kürze ist die Registrierung voraussichtlich auch bei uns im Landratsamt, im Ausländeramt, möglich!