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Datum: 18.12.2024

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Die Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 233 Schwandorf, Frau Anite Plank, hat die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen vom 11. Dezember 2024 im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 27 vom 17. Dezember 2025 veröffentlicht. Alle Parteien und Wahlberechtigten werden gemäß § 32 Bundeswahlordnung aufgefordert, möglichst frühzeitig Kreiswahlvorschläge einzureichen. Im Falle der voraussichtlich vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind die Kreiswahlvorschläge bis spätestens Montag, 20. Januar 2025, 18 Uhr, bei der Kreiswahlleiterin schriftlich einzureichen. Die für die Entgegennahme zuständige Dienststelle der Kreiswahlleiterin ist das Landratsamt Schwandorf, Wahlamt, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, Zimmer-Nr. 129, Tel. 09431/471-344.

Die Kreiswahlleiterin weist darauf hin, dass die persönliche Abgabe von Kreiswahlvorschlägen am Freitag, 27. Dezember 2024, aufgrund der Schließung des Landratsamtes Schwandorf nicht möglich ist.

Die Bekanntmachung mit weiteren Informationen ist auf der Homepage des Landkreises Schwandorf verfügbar.

(URL: https://www.landkreis-schwandorf.de/Unser-Landkreis/Wahlen/)