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Kfz-Zulassung / Führerschein

Zulassungspflichtiges Handwerk; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Kurzbeschreibung

Sie können Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland  in die Handwerksrolle eintragen. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation von der Handwerkskammer anerkennen lassen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 20.12.2022