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Kfz-Zulassung / Führerschein

Zeuge vor Gericht; Vorladung

Kurzbeschreibung

Einer Vorladung als Zeuge ist stets Folge zu leisten. Ein Ausbleiben oder eine grundlose Verweigerung der Aussage kann empfindliche Folgen haben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 24.07.2023