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Kfz-Zulassung / Führerschein

Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in; Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Kurzbeschreibung

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Beschreibung

Wenn Sie den Beruf des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Zulassung als psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landespsychotherapeutenkammer.

Erforderliche Unterlagen

Approbationsurkunde im Original

Formulare

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Regierung von Oberbayern (siehe BayernPortal)
Stand: ..816cfec10e06afdf7aa2ed712ceaa65c