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Kraftfahrzeugkennzeichen; Zuteilung Versicherungskennzeichen

Kurzbeschreibung

Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Redaktionell verantwortlich

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Stand: 11.10.2016