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Kfz-Zulassung / Führerschein

Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung wegen Diebstahl, Verlust oder Fund

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Redaktionell verantwortlich

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Stand: 14.07.2016