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Kfz-Zulassung / Führerschein

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens

Kurzbeschreibung

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.

Beschreibung

Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss

  • zuverlässig sein,
  • einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (bzw. aller Gewerbeinhaber)
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers
    zu belegen in der Regel durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
  • soweit kein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterung zum Bedarf
  • Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer

Kosten

Die Gebühr für die Zuteilung Roter Kennzeichen beträgt höchstens 205,00 Euro.

Rechtsgrundlagen

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 04.05.2023