Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle
Online-Terminreservierung
Aktuelle Wartezeiten (ohne Termin) Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle
Informieren Sie sich bereits zuhause über die aktuellen Wartezeiten in der Kfz-Zulassung und in der Führerscheinstelle: Zur Information über die Wartezeiten
Aktuelle Informationen
Derzeit sind keine weiteren Informationen verfügbar.
Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Montag |
08.00 - 15.30 Uhr |
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Dienstag |
08.00 - 15.30 Uhr |
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Mittwoch |
08.00 - 15.30 Uhr |
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Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr | in den Monaten März, April und Mai bis 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Bitte beachten Sie:
- Die Reservierung erfolgt für die Dauer von 90 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reservierung automatisch gelöscht. Aus wichtigem Grund kann die getätigte Reservierung einmalig, spätestens 5 Werktage vor Ablauf, um bis zu 90 Tage bei der Zulassungsbehörde verlängert werden.
Richten Sie hierzu eine E-Mail an zulassung@lra-sad.de.
- Durch die Reservierung kann kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens gemacht werden. Die im Internet durchgeführte Reservierung ist unverbindlich. Eine Haftung des Landratsamtes Schwandorf wird ausgeschlossen. Für entstandene Kosten können keine Ersatzansprüche gegen das Landratsamt Schwandorf gestellt werden; das gilt insbesondere für die Kosten bereits vorher geprägter Kennzeichen, die eventuell bei der Zulassung des Fahrzeugs nicht verwendet werden. Die endgültige Vergabe der Kennzeichen erfolgt erst im Rahmen der Zulassung.
- Die Gebühren für die Wunschkennzeichenreservierung werden bei der Zulassung des Fahrzeugs erhoben.
- Für Ihr Kennzeichen können Sie grundsätzlich die Buchstaben und Ziffern jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, ausgenommen sind jedoch die unzulässigen Buchstabenkombinationen SS, SA, HJ, KZ und NS für alle Unterscheidungszeichen und zusätzlich die Buchstabenkombination LE für das Unterscheidungszeichen BUL.
- Bei Saisonkennzeichen sowie Kennzeichen für historische Fahrzeuge und E-Kennzeichen stehen aus Platzgründen nach dem Unterscheidungszeichen maximal 4 Zeichen zur Verfügung.
- Es können maximal 2 Kennzeichen pro Person reserviert werden; die Reservierung gilt nur für den künftigen Halter. Reservierungen für Dritte sind unzulässig. Wird ein weiteres Kennzeichen reserviert, wird die älteste getätigte Reservierung durch die Zulassungsbehörde gelöscht.
- Firmen werden gebeten, sich für die Reservierung zusätzlicher Kennzeichen direkt an zulassung@lra-sad.de zu wenden.
- Eine Reservierung ist nur unter Beachtung der vorgenannten Hinweise möglich.
- Zuhause Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren mittels Online-Wunschkennzeichenreservierung im Bürgerserviceportal.
Online-Zulassungsverfahren
Durch das Projekt „i-Kfz“ Internetbasierte Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) werden nach und nach die unterschiedlichen Kfz-Zulassungsvorgänge digitalisiert und können so von zuhause aus vorgenommen werden. Über den oben angeführten Link gelangen Sie zur Homepage des BMDV; dort finden Sie wichtige Informationen sowie ein Erläuterungs-Video zur Online-Zulassung. Weitere Informationen zur Online-Zulassung finden Sie in den Benutzerleitfäden:
- Benutzerleitfaden Online-Zulassung natürliche Personen
- Benutzerleitfaden Online-Zulassung juristische Personen
Derzeit stehen folgende Online-Zulassungsvorgänge zur Verfügung:
Außerbetriebsetzung/Abmeldung eines Fahrzeugs
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Änderung der Halterdaten/Adressänderung
Die einzelnen Online-Zulassungsverfahren werden im Bürgerserviceportal angeboten.
Bevor Sie das Bürgerserviceportal aufrufen: Prüfen Sie bitte sorgfältig unter folgendem Link Internetbasierte Fahrzeugzulassung, ob für Ihr Anliegen die vorgangsbezogenen Voraussetzungen erfüllt werden und Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Zahlungsmöglichkeiten
„giropay“
„paydirekt“
Kreditkarte
Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle
Suchergebnis (19 Aufgaben)
Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
Kraftfahrzeug; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Oldtimerkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Erhalt eines Versicherungskennzeichens für Kleinfahrzeuge
Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Formulare
Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
Antrag auf Zuteilung eines Roten Oldtimer-Kennzeichens
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren
Vollmacht zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle
Vollmacht zur Zulassung auf eine GbR
Anträge zur Steuerbefreiung / Steuerbegünstigung finden Sie unter www.zoll.de.
Merkblätter
Merkblatt zur Verwendung eines roten Dauerkennzeichens gemäß & 41 Fahrzeugzulassungsverordnung
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 15.30 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 15.30 Uhr | |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | nach 12.00 Uhr nur Fahrschulen nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr | in den Monaten März, April und Mai bis 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Führerscheinumtausch
Der Bundesrat hat 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen, der gestaffelt erfolgen soll. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr gibt es unterschiedliche Fristen für die Umtauschpflicht. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Flyer Führerscheinumtausch.
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse(n)
Datenschutzhinweis zu Anträgen bei der Fahrerlaubnisbehörde
Zusatzblatt zum Führerscheinantrag »Begleitetes Fahren mit 17«