Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle
Regelungen während der Corona-Pandemie
Die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle haben zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Führerscheinstelle:
In der Führerscheinstelle Schwandorf ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09431 / 471 - 550 möglich.
Hinweise zu den vereinbarten Terminen:
- Im Landratsamt Schwandorf gilt eine Maskenpflicht. Es sind medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zu tragen. Diese müssen selbst mitgebracht werden. Ohne entsprechende Schutzmaske erfolgt kein Einlass.
- Pünktlichkeit: Der Termin muss pünktlich wahrgenommen werden. Ansonsten erfolgt kein Einlass.
- 1 Person pro Termin: Bei dem Termin erhält nur eine Person Zugang zum Landratsamt Schwandorf. Ausnahmen werden nur in Einzelfällen zugelassen (z. B. Dolmetscher oder betreuungsbedürftige Kinder).
Zulassungsstelle:
Die Zulassungsstelle Schwandorf hat für den Parteiverkehr ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet. Der Einlass erfolgt von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 15:30 Uhr und am Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr am Haupteingang des Landratsamtes Schwandorf – nicht am Nebeneingang der Zulassungsstelle Schwandorf. Gemäß den gebotenen Hygieneschutzvorschriften wird nur einer begrenzten Anzahl von Personen der Einlass in das Landratsamt Schwandorf gewährt.
Gewerbetreibende, insbesondere Autohändler, welche mehr als 3 Zulassungsvorgänge besitzen, können ihre Unterlagen von Montag bis Donnerstag von 07:15 bis 15:30 Uhr und am Freitag von 07:15 bis 12:00 Uhr am Haupteingang des Landratsamtes Schwandorf abgeben. Es wird um eine frühestmögliche Abgabe gebeten.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es zu längeren Wartezeiten - vor allem bei der Öffnung der Zulassungsstelle um 08:00 Uhr - vor dem Landratsamt Schwandorf kommen kann.
Unter folgendem Link erfahren Sie, wie viele Personen aktuell warten: Information über die Anzahl der Wartenden
Die Dienststelle Oberviechtach ist bis auf Weiteres für den regulären Parteiverkehr geschlossen.
Wichtige Hinweise:
- Bitte kleiden und rüsten Sie sich gemäß dem vorherrschenden Wetter für die Wartezeit vor dem Landratsamt Schwandorf entsprechend aus. Aus Gründen des Hygieneschutzes werden keine Sonnen- oder Regenschirme angeboten, um Menschenansammlungen unter den Schirmen zu vermeiden.
- Im Landratsamt Schwandorf gilt eine Maskenpflicht. Es sind medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zu tragen. Diese müssen selbst mitgebracht werden. Ohne entsprechende Schutzmaske erfolgt kein Einlass.
- Es ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten. Nach Möglichkeit sind die Kennzeichen bereits zur Vorsprache mitzubringen. Kennzeichen können unter Online Wunschkennzeichen-Reservierung reserviert werden.
- Am Haupteingang des Landratsamtes Schwandorf werden Stühle für die Wartezeit bereitgestellt. Diese sind vor und nach dem Gebrauch eigenständig zu desinfizieren.
- Unter folgendem Link kann ein Termin zur Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsstelle vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung
In der Kfz-Zulassungsstelle kann grundsätzlich auch ohne Termin vorgesprochen werden. Ein Termin dient lediglich der Vermeidung von Wartzeiten.
Einzelne Zulassungsverfahren werden weiterhin auch in vereinfachter Form angeboten. Es besteht die Möglichkeit der postalischen Antragstellung oder der internetbasierten Fahrzeugzulassung (siehe unten).
Im Bereich der Postzulassung wurden organisatorische Änderungen vorgenommen. Dadurch soll die Bearbeitungsdauer dieser Vorgänge beschleunigt werden. Postalische Zulassungsanträge können nach deren Bearbeitung nun wahlweise in der Dienststelle Oberviechtach oder am Landratsamt Schwandorf abgeholt werden. Selbstverständlich besteht nach wie vor auch die Möglichkeit, sich die Unterlagen per Post zukommen zu lassen; hierbei müssen jedoch die anfallenden Versandgebühren getragen werden. Für die Abholung der Unterlagen gelten sowohl in Schwandorf als auch in Oberviechtach bestimmte Hygieneschutzvorschriften.
1. Beantragung von Zulassungen per Post
Natürliche oder juristische Personen können bis auf Weiteres Zulassungen per Post beantragen. Hierbei werden Antragsteller, die zum Personenkreis der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und Daseinsvorsorge gehören, bevorzugt bearbeitet.
Antragstellung:
Der formlose Antrag auf Zulassung inkl. aller erforderlicher Unterlagen (vgl. unten) wird per Post an folgende Adresse der Zulassungsstelle Schwandorf gesandt:
Landratsamt Schwandorf, Sgb. 4.3 – Antrag Fahrzeugzulassung, Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf
Leider erreichen uns immer mehr Zulassungsanträge, bei denen die Unterlagen unvollständig sind. Dies erschwert und verzögert die Sachbearbeitung aller Zulassungsanträge.
Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Davon profitieren alle!
Für alle Vorgänge sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Halter natürliche Person: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich, insbes. bei Adressaufkleber
- Halter juristische Person: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokura) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura)
- Angaben zur Erreichbarkeit bei Rückfragen (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse)
Tipp: Damit ein eingereichter Antrag bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen schnellstmöglich weiterbearbeitet werden kann, ist die Angabe einer Telefonnummer erforderlich.
Zudem sind folgende vorgangsbezogenen Unterlagen erforderlich:
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs:
- Vorausgefüllter ZB II-Vordruck, falls vorhanden (im Original)
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- eVB-Nummer
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- Mitteilung des reservierten Kennzeichens
Für Wiederzulassung:
- bei der Außerbetriebsetzung verwendete ZB I / Fahrzeugschein (im Original)
- ZB II / Fahrzeugbrief (nicht erforderlich bei der Wiederzulassung auf denselben Halter; falls erforderlich im Original)
- eVB-Nummer
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- formlose Angabe, dass für das Fahrzeug kein Verwertungsnachweis ausgestellt wurde
- Kopie des letzten Untersuchungsberichts, sofern eine gültige HU nicht aus der ZB I hervorgeht
Für Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter mit Kennzeichenmitnahme:
- ZB I / Fahrzeugschein (im Original)
- ZB II / Fahrzeugbrief (im Original)
- eVB-Nummer
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
Für Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter ohne Kennzeichenmitnahme:
- ZB I / Fahrzeugschein (im Original)
- ZB II / Fahrzeugbrief (im Original)
- eVB-Nummer
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- Entwertete/abgekratzte Stempelplaketten-Fragmente + Vorher-/Nachher-Bild der entwerteten Kennzeichen
- Mitteilung des reservierten Kennzeichens
Für Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs:
- ZB I / Fahrzeugschein (im Original)
- Entwertete/abgekratzte Stempelplaketten-Fragmente + Vorher-/Nachher-Bild der entwerteten Kennzeichen
- Kopie des Verwertungsnachweises (falls vorliegend)
Falls eine Zugehörigkeit zum Personenkreis der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und Daseinsvorsorge besteht, kann dem Antrag eine entsprechende Begründung (z. B ein Nachweis des Arbeitgebers) beigefügt werden, um eine bevorzugte Bearbeitung zu bewirken.
Postalische Zulassungsanträge können nach deren Bearbeitung wahlweise in der Dienststelle Oberviechtach oder am Landratsamt Schwandorf abgeholt werden. Selbstverständlich besteht nach wie vor auch die Möglichkeit, sich die Unterlagen per Post zukommen zu lassen; hierbei müssen jedoch die anfallenden Versandgebühren getragen werden. Zu den Verwaltungsgebühren für den Zulassungsvorgang fallen zusätzlich Auslagen in Höhe von 10,20 € für die Zusendung der Zulassungsdokumente an. Für die Stempelung der Kennzeichen werden die Stempelplaketten auf Stempelplakettenträgern übersandt. Die Anbringung auf den Kennzeichen erfolgt – wie bei Internetbasierten Fahrzeugzulassungen - durch den Halter.
Eine nach dem o. g. Verfahren erlassene Zulassungsentscheidung steht 6 Monate beginnend mit dem Tag der Wirksamkeit unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, Aufhebung und Neuentscheidung durch die zuständige Zulassungsbehörde.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Telefon unter 09431 / 471 - 550 oder per E-Mail unter Zulassung@lra-sad.de zur Verfügung.
2. Online-Zulassungsverfahren
Bisher war für internetbasierte Zulassungsverfahren ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (https://www.ausweisapp.bund.de) erforderlich.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Möglichkeit eröffnet, dass Online-Zulassungsverfahren auch ohne Verwendung eines neuen Personalausweises mit eID-Funktion vorgenommen werden können.
Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass für alle Vorgänge neue Zulassungsdokumente erforderlich sind. Neu heißt, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Stempel-/Siegelplakette für das Kennzeichen nach dem 01.01.2015 und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach dem 01.01.2018 ausgestellt worden sein müssen. Nur diese neuen Dokumente besitzen einen Sicherheitscode, welcher für den jeweiligen Vorgang freigelegt werden muss.
Bis auf Weiteres können also internetbasierte Zulassungsvorgänge ohne Verwendung des neuen Personalausweises mit eID-Funktion vorgenommen werden.
Die Online-Zulassungsvorgänge
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Änderung der Halterdaten
werden in einem teilautomatisierten Verfahren angeboten. Teilautomatisiert heißt, dass die Eingabe der erforderlichen Angaben von Zuhause gemacht werden können und die abschließende Bearbeitung in der Zulassungsstelle Schwandorf erfolgt. Nach Bearbeitung durch die Zulassungsstelle erhalten Sie Ihre Zulassungsdokumente und einen Plakettenträger mit den selbst aufzubringenden Stempelplaketten. Anstatt die o. g. Vorgänge online zu beantragen, würden wir Ihnen jedoch eher die Nutzung unseres postalischen Angebotes (vgl. oben) empfehlen. Die postalische Antragstellung hat sich gut eingespielt. Anträge werden in der Regel am Tag des Posteingangs bearbeitet und spätestens am darauffolgenden Tag zur Post gegeben.
Außerbetriebsetzungen / Abmeldungen von Fahrzeugen können in einem automatisierten Verfahren vorgenommen werden. Automatisiert heißt, dass der Vorgang komplett von Zuhause über das Bürgerserviceportal abgeschlossen werden kann. Für eine Online-Außerbetriebsetzung werden lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Stempel-/Siegelplakette für das verwendete Kennzeichen benötigt, welche nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist dafür nicht erforderlich.
Damit wird einer Vielzahl von Gewerbetreibenden und Privatpersonen die Möglichkeit eingeräumt, Fahrzeuge online abzumelden. Ein postalischer Versand von Unterlagen ist nicht erforderlich.
Die einzelnen Online-Zulassungsverfahren inkl. der Außerbetriebsetzung werden im Bürgerservice-Portal angeboten.
Wir weisen darauf hin, dass das Bürgerservice Portal von einem externen Verfahrensanbieter, der Firma AKDB, zur Verfügung gestellt wird. Sollten bei der Bearbeitung des Vorgangs technische Probleme etc. auftreten, können Sie unter folgender Telefonnummer 0800 / 255 322 2 - 64 Kontakt zum Kundenservice der AKDB aufnehmen.
Weitere Informationen zu den internetbasierten Fahrzeugzulassungen finden Sie unter folgendem Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Informationen zu Online-Zulassungsvorgängen.
Diese Informationen sind mit Ausnahme der Ausführung zu dem neuen Personalausweis (siehe oben) verlässlich.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Telefon unter 09431 / 471 - 550 oder per E-Mail unter Zulassung@lra-sad.de zur Verfügung.
Öffnungszeiten und Sonderregelungen
Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie
Bitte beachten Sie die anlässlich der Corona-Pandemie geltenden Änderungen. Details finden Sie im Menüpunkt "Regelungen während der Corona-Pandemie".
Reguläre Öffnungszeiten
Für die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle und die Außenstelle Oberviechtach gelten die Öffnungszeiten des Landratsamtes Schwandorf:
Montag bis Donnerstag 08.00 bis 15.30 Uhr, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Sonderregelung im März, April und Mai
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Die Reservierung wird für die Dauer von 90 Tagen vorgenommen. Erfolgt innerhalb dieser 90 Tage keine Zulassung auf die reservierten Kennzeichen, erlischt die Reservierung automatisch. Nach Erlöschen der Reservierung können die Kennzeichen erneut unter dem unten angeführten Link für 90 Tage reserviert werden.
Eine vorzeitige Verlängerung der Reservierungsdauer vor Ablauf der Reservierungsfrist kann nur direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden. Ist die Reservierung erloschen, können von Ihnen evtl. bereits geprägte Kennzeichen nicht mehr verwendet werden. Wir bitten um Verständnis, dass das Landratsamt Schwandorf für die entstandenen Kosten nicht aufkommen kann. Eine Reservierung ist nur unter den vorgenannten Bedingungen möglich.
Eine Vergabe der Buchstabenkombinationen SA, SS, HJ, KZ und NS ist nicht möglich.
Bei Beantragung eines Saisonkennzeichens ist darauf zu achten, dass wegen des erhöhten Platzbedarfs höchstens eine 7stellige Kombination aus Ziffern und Zeichen verwendet werden kann.
Kosten
Für die Reservierung eines Kennzeichens wird bei der Zulassung eine Gebühr in Höhe von 12,80 € fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wahl eines Kennzeichens auch ohne vorgenommene Reservierung eine Gebühr in Höhe von 10,20 € berechnet werden muss. Lediglich für die automatische Zuteilung eines Kennzeichens durch die Zulassungsstelle fallen diese Gebühren nicht an.
Wichtiger Hinweis: In der Zeit von 19 bis 21 Uhr ist wegen der täglichen Datensicherung kein Zugriff auf die freien Kennzeichen möglich.
Zuhause Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren mittels Online Wunschkennzeichen-Reservierung
Online Zulassungsverfahren
Durch das Projekt „i-Kfz“ Internetbasierte Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden nach und nach die unterschiedlichen Kfz-Zulassungsvorgänge digitalisiert und können so von zuhause aus vorgenommen werden.
Derzeit stehen folgende Online-Zulassungsvorgänge zur Verfügung:
Außerbetriebsetzung/Abmeldung eines Fahrzeugs
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Änderung der Halterdaten/Adressänderung
Die einzelnen Online-Zulassungsverfahren werden im Bürgerserviceportal angeboten.
Bevor Sie das Bürgerserviceportal aufrufen:
Prüfen Sie bitte sorgfältig unter folgendem Link Internetbasierte Fahrzeugzulassung , ob für Ihr Anliegen die vorgangsbezogenen Voraussetzungen erfüllt werden und Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen.
Zahlungsmöglichkeiten
„giropay“
„paydirekt“
Kreditkarte
Terminvergabe online
Unter folgendem Link kann ein Termin zur Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsstelle vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung
In der Kfz-Zulassungsstelle Schwandorf kann jedoch auch ohne Termin vorgesprochen werden. Ein Termin dient lediglich der Vermeidung von Wartezeiten.
Falls kein Termin vereinbart wurde, kann unter folgendem Link die Anzahl der aktuell wartenden Personen aberufen werden: Information über die Anzahl der Wartenden.
Die Anzahl der Wartenden wird jeweils zur halben und vollen Stunde aktualisiert.
Aktuelle Wartezeiten in der Zulassung
Informieren Sie sich bereits zuhause über die aktuellen Wartezeiten in der Zulassung: Zur Information über die Wartezeiten
Formulare
Antrag auf Zuteilung eines Roten Oldtimer-Kennzeichens (EXT / 0 Byte)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren (EXT / 0 Byte)
Vollmacht zur Vorlage bei der Kfz-Zulassung (EXT / 0 Byte)
Anträge zur Steuerbefreiung / Steuerbegünstigung finden Sie unter www.zoll.de