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Hochwasser-Soforthilfen des Freistaats Bayern

Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni enorme Schäden erlitten haben, stellt der Freistaat Bayern Notstandsbeihilfen zur Verfügung. 

Nähere Informationen finden Sie in der Härtefondsrichtlinie.

Das Antragsformular und die Datenschutzhinweise finden Sie hier: Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen

Die Anträge sind bis spätestens 30. Juni 2025 einzureichen beim

Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 1.0
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf