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Was erledige ich wo?

Asylverfahren; Asylantragstellung

Kurzbeschreibung

Über Asylanträge, einschließlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und von subsidiärem Schutz, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sobald ein Asylantrag gestellt ist, entscheidet das Bundesamt auch darüber, ob Abschiebungsschutz unabhängig von politischer Verfolgung bzw. Gefahren im Sinne der europäischen Bestimmungen zu gewähren ist.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Stand: 29.02.2016