Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und ehrenamtlichen weiteren sachkundigen Gutachtern. Zur Erfüllung seiner staatlichen Aufgaben bedient sich der örtliche Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die bei der Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt ist.