Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die Nutzung der Grundstücke im Gemeindebereich nach Maßgabe des Baugesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
Die Bauleitplanung ist notwendig, um eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinden zu gewährleisten und gleichzeitig eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Weiterhin müssen ausreichende Bauflächen zur Deckung verschiedener Bedürfnisse (Wohnen, Gewerbe, etc.) zur Verfügung gestellt werden.
Das Baugesetzbuch unterscheidet zwei Arten von Bauleitplänen: