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Allgemeines

Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eine Baugenehmigung erforderlich. Genehmigungspflichtig ist grundsätzlich die Errichtung (Neubau), Änderung (Umbau) oder Nutzungsänderung (Änderung der Nutzung) eines Vorhabens.

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für genehmigungspflichtige Vorhaben beantragt.

Ausnahmen: Art. 56 bis 58, 72 und 73 BayBO zeigen die Ausnahmen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist.