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Aufgaben und Dienstleistungen

Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken. Die Beantragung kann von Gerichten, Behörden, Eigentümern oder ihnen gleichstehenden Berechtigten erfolgen. 

Zur Klärung des Bewertungsumfangs bitten wir um eine vorherige telefonische Rücksprache. Der Antrag ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu stellen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Amtsgericht - Grundbuchamt)
  • Lageplan M = 1:1000, ggf. M = 1:5000 (erhältlich beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)

bei bebauten Grundstücken zusätzlich:

  • Bauakte (aktuelle und maßstäbliche Bauzeichnungen, u. a. Grundrisse, Ansichten, Querschnitte) 

Entstehende Gebühren und Auslagen für die Wertermittlung richten sich nach § 15 Gutachterausschuss-Verordnung.

Sie können das Verkehrswertgutachten online beantragen: 

Verkehrswertgutachten - Erstellung online beantragen 

Bodenrichtwert (Ermittlung und Auskunft)

Auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für Gemeinden und deren Ortsteile. Sie stellen durchschnittliche Lagewerte für den Boden dar. Die Ermittlung erfolgt für Bauflächen sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft.

Amtliche Auskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten können wie folgt kostenpflichtig beantragt werden:

Eine Gesamtübersicht über die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Schwandorf kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen eine Gebühr von 250 Euro angefordert werden.

Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Flächen und Sonderbauflächen können im Geoinformationssystem des Landkreises unter  https://geodaten.landkreis-schwandorf.de/portal/apps/sites/#/bodenrichtwerte-im-landkreis-schwandorf eingesehen werden.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung. Dazu werden die von den Notaren übermittelten Kaufverträge von der Geschäftsstelle erfasst und ausgewertet. Die Kaufpreissammlung bildet die Basis für Wertgutachten und für die Bodenrichtwerte.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden auf schriftlichen Antrag erteilt. Es können nur Auskünfte erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Eine formlose Beantragung unter Angabe der Rechnungsadresse ist per E-Mail möglich.

Grundstücksmarktbericht

Der Gutachterausschuss veröffentlicht etwa alle zwei Jahre einen Grundstücksmarktbericht.

Dieser enthält eine Übersicht zu Kauffällen von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie zu Wohnungseigentum des Landkreises Schwandorf. Es sind u.a. Marktdaten zur Preisentwicklung sowie Vergleichs- und Sachwertfaktoren enthalten.

Der aktuelle Marktbericht zum Stichtag 01.01.2022 (siehe Downloads in der Spalte rechts) kann kostenlos heruntergeladen werden.