Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Deutschkurse für Asylbewerber; Beantragung einer finanziellen Unterstützung für ehrenamtliche Kursleiter
Zuständige Behörde:
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf

Kurzbeschreibung
Beschreibung
Gegenstand und Höhe
Ehrenamtliche Kursleiter von Deutschkursen für Asylbewerber können bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen / Freiwilligen-Zentren / Koordinierungszentren in Bayern e.V. eine finanzielle Unterstützung durch Sachkostenpauschale in Höhe von 200 Euro bzw. 500 Euro beantragen.
Antragsteller
Die finanzielle Unterstützung können Wohlfahrtsverbände, Pfarrgemeinden, Vereine, Kommunen und Privatpersonen beantragen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Sachkostenpauschale:
- ehrenamtliche Kursleitung;
- mindestens 5 bzw. 3 – 4 Teilnehmer/innen (Nachweis durch Teilnehmerliste in den ersten drei Unterrichtsterminen);
- mindestens 50 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
- Kursdauer über mindestens 3 Monate
- mindestens 2 Unterrichtseinheiten pro Woche.
Fristen
Formulare
Kosten
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 20.05.2020