Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 646
09431 / 471 - 117
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 222, 2. Obergeschoss, Ostflur
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09431 / 471 - 117
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 222, 2. Obergeschoss, Ostflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 416
09431 / 471 - 117
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 219, 2. Obergeschoss, Ostflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 117
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 219, 2. Obergeschoss, Ostflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 950
09431 / 471 - 117
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 220, 2. Obergeschoss, Ostflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 117
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 220, 2. Obergeschoss, Ostflur
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09431 / 471 - 951
09431 / 471 - 117
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 220, 2. Obergeschoss, Ostflur
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09431 / 471 - 117
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 220, 2. Obergeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung
Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 05.10.2023
Stand: 05.10.2023
Beschreibung
Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:
- fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
- Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
- Baubegehung
- Werkplanung
- Ausschreibung
- Vergabe
- Abrechnung
- Raumbuch
- Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
- CAD-Aufnahmen
- Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises - Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
Verwandte Themen
- Kommunaler Hochbau; Informationen zur Sanierungsplanung
- Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
Beschreibung
Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:
- fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
- Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
- Baubegehung
- Werkplanung
- Ausschreibung
- Vergabe
- Abrechnung
- Raumbuch
- Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
- CAD-Aufnahmen
- Ermittlung von Gebäudedaten