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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.3 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht
Leitung Thomas Schamberger
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 272
Fax 09431 / 471 - 134
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren


Ansprechpartner:

Führerscheinstelle
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 552
Fax 09431 / 471 - 135
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum Untergeschoss, Anbau
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Franziska Schächerer
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 692
Fax 09431 / 471 - 134
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E77, Erdgeschoss, Anbau
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Kurzbeschreibung

Wer in Deutschland als Unternehmer gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen transportieren will, braucht eine Erlaubnis. Beim grenzüberschreitenden Transport ist eine sogenannte Gemeinschaftslizenz für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen erforderlich.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 10.04.2024