Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.3 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht
Leitung Thomas Schamberger
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Thomas Schamberger
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 552
09431 / 471 - 135
E-Mail oder Kontaktformular
Raum Untergeschoss, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 135
E-Mail oder Kontaktformular
Raum Untergeschoss, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 692
09431 / 471 - 134
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E77, Erdgeschoss, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 134
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E77, Erdgeschoss, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Wer in Deutschland als Unternehmer gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen transportieren will, braucht eine Erlaubnis. Beim grenzüberschreitenden Transport ist eine sogenannte Gemeinschaftslizenz für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen erforderlich.