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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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AIDS; Beratung


Zuständige Behörde:

Abteilung 5.0 - Gesundheitsamt - Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Leitung Dr. Stefanie Bauer
Wackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 600
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Dr. Stefanie Bauer
Landratsamt Schwandorf
Gesundheitsamt
Wackersdorfer Straße 78 a
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 625
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 109, Gesundheitsamt
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Gabriele Beier
Landratsamt Schwandorf
Gesundheitsamt
Wackersdorfer Straße 78 a
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 650
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 1, Gesundheitsamt
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Margit Malzer
Landratsamt Schwandorf
Gesundheitsamt
Wackersdorfer Straße 78 a
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 656
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 1, Gesundheitsamt
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Beschreibung

Für AIDS-Kranke und HIV-Infizierte sowie für deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, stehen neben den 76 staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern 10 psychosoziale AIDS-Beratungsstellen und die AIDS-Hilfen zur Information über HIV/AIDS zur Verfügung. Mit zumindest einer psychosozialen AIDS-Beratungsstelle in jedem Regierungsbezirk hat Bayern ein flächendeckendes, spezialisiertes Aufklärungs- und Beratungsangebot aufgebaut. Die Beratungsstellen, Gesundheitsämter und die AIDS-Hilfen beraten telefonisch und persönlich und führen Aufklärungsveranstaltungen über HIV/AIDS durch. Darüber hinaus bieten die Gesundheitsämter bei Bedarf kostenfreie, anonyme HIV-Antikörpertests an.

Durch die Beratung und Betreuung sollen direkt oder indirekt vom HI-Virus Betroffene mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen werden und die Motivation zu gesundheitsbewusstem, verantwortungsvollem Handeln gestärkt werden.

Ab 16 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchungen und nach Beratung auch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erwachsene leisten zu den Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 09.08.2023
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