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Datum: 02.02.2021

Verstärkte Maßnahmen gegen die Geflügelpest

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium am Freitag aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Das Landratsamt Schwandorf hat diese Vorgabe sogleich umgesetzt und in seinem heutigen Amtsblatt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die mit Wirkung von morgen in Kraft tritt. 

Amtsblatt Nr. 04 / 2021 vom 02.02.2021