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Nichtstaatliche Theater; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung von professionellen und überregional bedeutsamen Theatern und anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst.

Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur institutionellen Förderung von professionellen und überregional bedeutsamen Theatern und anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst mit Sitz- und Spielgebiet in Bayern, die überwiegend mit von ihnen angestellten Künstlern dramatische, musikalische oder choreographische Bühnenwerke aufführen.

Im Rahmen der Förderung nichtstaatlicher Theater und anderer Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst werden professionellen, selbständig betriebenen Bühnen und Theatergruppen Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten gewährt, soweit diese nicht durch Eigeneinnahmen oder weitere Zuschüsse Dritter gedeckt werden können.

Nicht gefördert werden: Investitionen, einzelne Theaterproduktionen, Kabarett, Zirkus, Laienbühnen und -gruppen, Einrichtungen, die sich überwiegend von Dritten bespielen lassen, Einrichtungen mit Sitz und Spielbetrieb in München sowie Einrichtungen, deren Hauptzweck nicht auf theatralischem Gebiet liegt.

Fristen

  • Antragstermin für nichtstaatliche Theater und Theaterfestspiele: 1. April des laufenden Haushaltsjahres beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  • Antragstermin für andere Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst: 20. Januar des laufenden Haushaltsjahres bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung

Erforderliche Unterlagen

  • Haushalts- oder Wirtschaftsplan bzw. Kosten- und Finanzierungsplan für das laufende Haushaltsjahr
  • Angaben zum Spielplan
    (erläuterter Spielplan, Spielzeitheft, Programme o. ä.; insbesondere Angaben zu Neuproduktionen; bei erstmaliger Antragsstellung auch für vergangene Jahre)
  • Aufstellung über das ständig beschäftigte künstlerische und sonstige Personal mit Angabe des Beschäftigungsverhältnisses und Beigabe der Musterverträge
    (erläuterter Stellenplan, Musterverträge)
  • bei erstmaliger Antragsstellung: Angaben zur überregionalen Bedeutung
    (Besucherzahlen, Einzugsbereich, Pressespiegel)

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2024

Formulare

Voraussetzungen

In die Förderung können Einrichtungen grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  • selbstständiger professioneller Betrieb,
  • mindestens 100 eigenproduzierte Theateraufführungen und mindestens vier Neuproduktionen pro Jahr bei ganzjährigem Betrieb; bei privater Trägerschaft sind 100 eigenproduzierte Theateraufführungen und zwei Neuproduktionen im Jahr, bei Kinder- und Jugendtheatern, die zusätzlich ein Angebot an theaterpädagogischen Veranstaltungen vorhalten, 100 eigenproduzierte Aufführungen und eine Neuproduktion pro Jahr ausreichend;
  • mindestens 30 eigenproduzierte Theateraufführungen und mindestens zwei Neuproduktionen pro Jahr bei Theaterfestspielen,
  • eigenes professionelles Ensemble (d.h. dass neben dem festangestellten ständigen Personal überwiegend künstlerische Mitglieder auf der Basis von zumindest produktionsbezogenen Stückverträgen mit entsprechender Sozialversicherungspflicht beschäftigt werden; der Größe des festen Ensembles soll bei der Bemessung der Zuwendung Rechnung getragen werden),
  • besondere, überregionale Bedeutung,
  • mindestens fünfjähriger erfolgreicher Betrieb,
  • angemessene kommunale Förderung des Theaterbetriebs.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen