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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser

Abfallentsorgung


Zuständige Behörde:

Landratsamt Schwandorf - Abt. 1 - Sachgebiet 1.2 - Liegenschaftsverwaltung und kommunale Abfallwirtschaft
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen


Ansprechpartner:

Ingeborg Nübler
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-162
Fax 09431/471-468
Raum Raum E16, EG, Nord
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Marianne Kiener
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-256
Fax 09431/471-468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E16, EG, Nord
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Claudia Grabinger
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-256
Fax 09431/471-468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E16, EG, Nord
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Melanie Vogl
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-210
Fax 09431/471-468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E 16, EG, Nord
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Verfügbare Formulare:

An- und Abmeldung von Restmüll- und Papierbehältnissen
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Kurzbeschreibung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Nähere Informationen über die Abfallentsorgung erhalten Sie auch - sofern vorhanden - nach der  "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.


Kosten
Informationen sind i.d.R. kostenfrei. Fragen zur Abfallentsorgung richten Sie bitte an das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Stand: 24.10.2012