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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 3.2 - Bauaufsicht, Bauleitplanung, Denkmalschutz, Gutachterausschuss
Leitung Eva Maria Welsch
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 475
Fax 09431 / 471 - 317
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Kerstin Ernst
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 349
Fax 09431 / 471 - 317
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 257, 2. Obergeschoss, Ostflur
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Nataly Lingl
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 431
Fax 09431 / 471 - 317
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 258, 2. Obergeschoss, Westflur
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Kurzbeschreibung
Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.
Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen für in der sozialen Wohnraumförderung berechtigte Wohnungsuchende. Die Auswahl der zu fördernden neuen Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs. Als Gegenleistung für die Fördermittel unterliegen die geförderten Wohnungen der Wohnungsbindung, die sowohl Verfügungsberechtigte (Eigentümer) als auch Mieter bei der Nutzung der Objekte einschränken können. Als wesentlichste Einschränkungen sind hier vor allem die Belegungs- und die Mietpreisbindung zu nennen.

Die Landratsämter, kreisfreien Städte, Großen Kreisstädte oder einzelne kreisangehörige Gemeinden, namentlich die Städte Burghausen, Feuchtwangen, Friedberg, Sulzbach-Rosenberg, Waldkraiburg und Alzenau i. UFr. sowie der Markt Garmisch-Partenkirchen und die Gemeinde Vaterstetten, sind zuständige Stellen zum Vollzug der Wohnungsbindung. Sie stellen in ihrem Gebiet die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher (einschließlich gefördertem Eigenwohnraum, der während der Bindungsdauer vermietet werden soll). Hierzu zählen die Belegung der Wohnung mit berechtigten Mietern, die Einhaltung der zulässigen Miethöhe sowie z. B. Fragen zum Bindungsablauf und zur Umwandlung von Sozialmietwohnungen in Eigentumswohnungen. Sie verfolgen Verstöße gegen die Wohnungsbindung und räumen gegebenenfalls Wohnungen.


Rechtsgrundlagen
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Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 15.11.2023
Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen für in der sozialen Wohnraumförderung berechtigte Wohnungsuchende. Die Auswahl der zu fördernden neuen Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs. Als Gegenleistung für die Fördermittel unterliegen die geförderten Wohnungen der Wohnungsbindung, die sowohl Verfügungsberechtigte (Eigentümer) als auch Mieter bei der Nutzung der Objekte einschränken können. Als wesentlichste Einschränkungen sind hier vor allem die Belegungs- und die Mietpreisbindung zu nennen.

Die Landratsämter, kreisfreien Städte, Großen Kreisstädte oder "Großen Delegationsgemeinden" sind zuständige Stellen zum Vollzug der Wohnungsbindung. Sie stellen in ihrem Gebiet die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher (einschließlich gefördertem Eigenwohnraum, der während der Bindungsdauer vermietet werden soll). Hierzu zählen die Belegung der Wohnung mit berechtigten Mietern, die Einhaltung der zulässigen Miethöhe sowie z. B. Fragen zum Bindungsablauf und zur Umwandlung von Sozialmietwohnungen in Eigentumswohnungen. Sie verfolgen Verstöße gegen die Wohnungsbindung und räumen gegebenenfalls Wohnungen.


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