Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 291
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E28a, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E28a, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 442
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E31, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E31, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 611
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E26, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E26, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 293
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E 27, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E 27, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.09.2023
Stand: 18.09.2023