Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 318
09431 / 471 - 382
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E79, Erdgeschoss, Ostflur, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 382
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E79, Erdgeschoss, Ostflur, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 940
09431 / 471 - 382
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E79, Erdgeschoss, Ostflur, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 382
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E79, Erdgeschoss, Ostflur, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.