Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Abfallgebühren; Bezahlung
Zuständige Behörde:
Leitung Adelheid Schmid
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E15, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E14, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E16, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E16, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E12, Erdgeschoss, Nordflur
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An- und Abmeldung von Restmüll- und Papierbehältnissen
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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Abfallentsorgungsgebühren
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.
Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.
Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Fristen
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 03.03.2024
Rechtsbehelf
Kosten
Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf):
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Abfallentsorgungsgebühren
Mit Bürgerkonto können Sie das SEPA-Lastschriftmandat für die Abfallentsorgungsgebühren online erteilen.