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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Abfallgebühren; Bezahlung


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 1.2 - Hauptverwaltung und kommunale Abfallwirtschaft
Leitung Adelheid Schmid
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen


Ansprechpartner:

Merve Ersoy
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 688
Fax 09431 / 471 - 468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E15, Erdgeschoss, Nordflur
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Monika Fleißner
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 127
Fax 09431 / 471 - 468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E14, Erdgeschoss, Nordflur
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Sabine Paul
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 162
Fax 09431 / 471 - 468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E16, Erdgeschoss, Nordflur
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Jasmin Stubenrauch
Landratsamt Schwandorf
Wackersdofer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 210
Fax 09431 / 471 - 468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E16, Erdgeschoss, Nordflur
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Kathrin Winter
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 182
Fax 09431 / 471 - 468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E12, Erdgeschoss, Nordflur
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Verfügbare Formulare:

An- und Abmeldung von Restmüll- und Papierbehältnissen
Externer Dokumentlink

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Abfallentsorgungsgebühren
Externer Dokumentlink

Kurzbeschreibung
Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.
Beschreibung

Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.

Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.

Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.

Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Fristen

Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.


Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.03.2024
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Kosten

Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.


Online Verfahren