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Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser




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Wohnraumförderung; Wohneigentumsförderung (Eigenheimzulage)


Beschreibung

Die steuerliche Wohneigentumsförderung in Gestalt der Eigenheimzulage wurde mit Wirkung zum 01.01.2006 abgeschafft. Sie kann letztmals für Objekte beansprucht werden,

  • die in Erwerbsfällen aufgrund eines vor dem 01.01.2006 rechtswirksam abgeschlossenen Kaufvertrags angeschafft werden oder
  • mit deren Herstellung der Bauherr noch vor dem 01.01.2006 begonnen hat.
Finanzämter
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Stand: 12.12.2012
Rechtsbehelf