Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser
Versicherungsnummer
Beschreibung
Die Träger der Rentenversicherung führen für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, in dem alle Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie die Feststellung und Erbringung von Leistungen erforderlich sind, gespeichert werden. Dazu wird jedem Versicherten eine individuelle und unverwechselbare Versicherungsnummer zugeordnet. Diese hat 12 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen:
- Erste 2 Stellen = Bereichsnummer des die Nummer vergebenden Rentenversicherungsträgers,
- danach 6 Stellen = Geburtsdatum des Versicherten,
- danach 1 Stelle = Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens,
- letzte 3 Stellen = Seriennummer (für Männer 00 - 49, für Frauen 50 - 99) und Prüfziffer.
Die im Versicherungskonto gespeicherten Daten sind aus dem Versicherungsverlauf ersichtlich.
§ 147 Sozialgesetzbuch VI
Gesetzliche Rentenversicherungsträgerhttp://www.deutsche-rentenversicherung.de/
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Stand: 03.01.2013
Stand: 03.01.2013
