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Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser




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Abfallrecht; Vollzug


Zuständige Behörde:

Landratsamt Schwandorf - Abt. 1 - Sachgebiet 1.2 - Liegenschaftsverwaltung und kommunale Abfallwirtschaft
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen


Ansprechpartner:

Irene Schiml
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-253
Fax 09431/471-468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E13, EG, NORD
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Kurzbeschreibung

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.


Beschreibung

Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland hat der Bund im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt.

Für die vom Bund im KrWG und den ausführenden Verordnungen nicht geregelten Bereiche der Abfallwirtschaft sowie zur Ausführung und Ergänzung der vom Bund getroffenen Regelungen haben die Länder eigene Abfallgesetze erlassen. In Bayern ist hier das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) heranzuziehen.

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt. Für die Durchführung der Abfallentsorgung im konkreten Einzelfall sind darüber hinaus die Abfallwirtschaftssatzungen und die Abfallgebührensatzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte, ggf. Abfallzweckverbände) maßgeblich. Diese Satzungen werden von den entsorgungspflichtigen Körperschaften in eigener Zuständigkeit erlassen (siehe auch unter "Weiterführende Links").


Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Stand: 24.10.2012