Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser
Absonderung; Bereitstellung von Räumen, Transportmitteln usw.
Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!
Kurzbeschreibung
Gemeinden stellen die notwendigen Räume, Transportmittel usw. zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten bereit.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Stand: 06.03.2013
Stand: 06.03.2013
Beschreibung
Soweit Maßnahmen der Absonderung oder Quarantäne zur Verhinderung der Weiterverbreitung ansteckender Erkrankungen zu treffen sind, berät das örtlich zuständige Gesundheitsamt die Vollzugsbehörden. Bei Gefahr im Verzug kann das Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen auch unmittelbar verfügen.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zur Bereitstellung von Räumen, Transportmitteln usw. zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen erhalten Sie - sofern vorhanden - nach der "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihrer Gemeinde.
