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Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser




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Alte und pflegebedürftige Menschen; Hilfe zur Kurzzeitpflege


Zuständige Behörde:

Landratsamt Schwandorf - Abt. 2 - Sachgebiet 2.0 - Kommunale und soziale Angelegenheiten
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-202
Fax 09431/471-102
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Ansprechpartner:

Eveline Seitz
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-386
Fax 09431/471-102
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 125, 1.OG, Ost
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Kurzbeschreibung
Die Sozialverwaltungen der Bezirke können nicht nur bei dauerhaften Heimaufnahmen, sondern auch bei Kurzzeitunterbringungen bzw. vorübergehenden Heimunterbringungen Hilfe zur Pflege gewähren
Beschreibung

Hilfen bei Kurzzeitunterbringungen bzw. vorübergehenden Heimunterbringungen (beispielsweise wegen Verhinderung der pflegenden Angehörigen) können im Rahmen der Hilfe zur Pflege gewährt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn Kranke oder behinderte Menschen voraussichtlich weniger als 6 Monate der Pflege bedürfen (z.B. nach schweren Operationen) und/oder keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Die Hilfe besteht wie bei einer dauerhaften Unterbringung in einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Heimkosten. Die Höhe der von den Bezirken übernommenen Kosten ist davon abhängig, in wie weit sich die Heimbewohner selbst aus ihrem Einkommen oder sonstigen Ansprüchen z.B. Leistungen der Pflegeversicherung helfen können.


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Redaktionell verantwortlich
Verband der bayerischen Bezirke
Stand: 12.03.2013