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Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser
Amtsblatt der Gemeinde
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Kurzbeschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsorgan. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde, wie beispielsweise Bebauungspläne oder Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, Ausschreibungen oder Beschlüsse des Gemeinderats.
Rechtsgrundlagen
- Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Verordnung über die amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen und von Rechtsvorschriften der Verwaltungsgemeinschaften (Bekanntmachungsverordnung - BekV) vom 19. Januar 1983
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Stand: 11.06.2012
Stand: 11.06.2012
Beschreibung
Gehört Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft an und hat kein eigenes Amtsblatt, gilt das Amtsblatt des Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Besitzt Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekanntzumachen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
