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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser




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Beschaffungen (Regierung)


Kurzbeschreibung

Büroeinrichtungen und Bürobedarf, IuK-Ausstattung und IuK-Bedarf und spezielles Gerät und Material für die Fachsachgebiete dazu Dienstleistungen wie Reinigung, Pfortendienst und Bewachung beschaffen die Regierungen in der Regel selbst.


Beschreibung
Bei allen Regierungen sind einzelne Mitarbeiter für die Beschaffung der vorgenannten Güter eingesetzt. Sie ordern das benötigte Material per Einzelbestellung oder schreiben Aufträge nach dem Vergaberecht (insbesondere VOB, VOL, VOF) aus.
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung eines Auftrags sind in der Ausschreibung genannt. Die Ausschreibung enthält, welche Nachweise im Einzelfall dem Angebot beizufügen sind.


Fristen
Fristen sind der Ausschreibung zu entnehmen, ansonsten werden sie vereinbart (z.B. Lieferfrist).
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Regierung von Oberbayern
Stand: 03.01.2013