Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser
Betäubungsmittelwesen; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern
Zuständige Behörde:
Landratsamt Schwandorf - Abt. 5 - Sachgebiet 5.0 - Gesundheitsamt
Wackersdorfer Str. 78 a
92421 Schwandorf
Wackersdorfer Str. 78 a
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
Kurzbeschreibung
Für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen sowie in Krankenhäusern sind die Kreisverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) zuständig.
Beschreibung
Schwerpunkte der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs durch die Kreisverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) sind die öffentlichen Apotheken, die Krankenhausapotheken sowie die Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser. Ärztliche und zahnärztliche Praxen werden überprüft, wenn Hinweise auf Verstöße gegen betäubungsmittelrechtliche Vorschriften vorliegen.
Gegenstände der Überprüfung sind insbesondere
- ob die vorgeschriebenen Karteikarten und Betäubungsmittelbücher verwendet, ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt werden
- ob die Bestimmungen über das Verschreiben der Betäubungsmittel beachtet wurden
- ob die Betäubungsmittel gesondert aufbewahrt werden und gegen unbefugte Entnahme gesichert sind
- ob Niederschriften über die Vernichtung von Betäubungsmitteln gefertigt wurden und diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
- Verordnung zum Vollzug arzneimittel-, betäubungsmittel-, apotheken- und transfusionsrechtlicher Vorschriften (VVABATV)
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Stand: 27.03.2013
Stand: 27.03.2013
