Was erledige ich wo?
Blinde; Hilfen für Kriegsblinde
Beschreibung
Neben den für Kriegsopfer vorgesehenen Leistungen (Kriegsopfer, Hilfen für) wird (Stand: 01.07.2012) eine Pflegezulage von 683 gezahlt. Sie kann sich auf 876 , 1.139 oder 1.400 erhöhen, wenn durch Leiden oder Behinderungen dauerndes Krankenlager oder außergewöhnliche Pflege erforderlich ist. Als blind gilt auch der, dessen Sehschärfe so gering ist, dass er sich in einer ihm nicht vertrauten Umwelt ohne fremde Hilfe nicht zurechtfinden kann.
Ferner besteht Anspruch auf einen ausgebildeten Führhund und Hilfsmittel für die Verrichtungen des täglichen Lebens und zur Erleichterung des Kontakts mit der Umwelt (z.B. Blindenuhren, Schutzbrillen, Tonbänder, Diktiergeräte, Blindenschreib- und Stenografiermaschinen). Die Zulage für den Unterhalt des Hundes beträgt derzeit monatlich 151 ; sie wird auch gezahlt, wenn kein Führhund in Anspruch genommen wird.
§§ 14, 35 Bundesversorgungsgesetz
Zentrum Bayern Familie und Soziales - VersorgungsamtFormulare
Mit dem Blindengeld als reiner Landesleistung trägt der Freistaat Bayern der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung. Zum Ausgleich dieser blindheitsbedingten Mehraufwendungen dient das Blindengeld, das keine Pflegebedürftigkeit voraussetzt und einkommensunabhängig gezahlt wird.
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 19.06.2012
