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Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser




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Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung


Zuständige Behörde:

Landratsamt Schwandorf - Abt. 4 - Sachgebiet 4.1 - Amt für Verbraucherschutz, Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-283
Fax 09431/471-104
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Ansprechpartner:

Thomas Holzwarth
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-289
Fax 09431/471-121
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E 34, EG, Süd
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Kurzbeschreibung
Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Stand: 03.07.2012
Beschreibung

Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL). Träger des BOS-Funks sind u.a. die kommunalen (örtlichen) Feuerwehren.

Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Antrag auf 2 m-Festfunkstelle) und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.

Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter. Sie sind Genehmigungsbehörden für die Bereitstellung des Katastrophenschutz-Kanals (K 489).


Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Frequenzzuteilung
  • Für die Bereitstellung des Katastrophenschutz-Kanals (K 489) ist ein schriftlicher Antrag einzureichen.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links