Was erledige ich wo?
Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Zuständige Behörde:
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
Kurzbeschreibung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 03.07.2012
Beschreibung
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL). Träger des BOS-Funks sind u.a. die kommunalen (örtlichen) Feuerwehren.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Antrag auf 2 m-Festfunkstelle) und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter. Sie sind Genehmigungsbehörden für die Bereitstellung des Katastrophenschutz-Kanals (K 489).
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Frequenzzuteilung
- Für die Bereitstellung des Katastrophenschutz-Kanals (K 489) ist ein schriftlicher Antrag einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
