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Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser




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Abwasseranlagen; Förderung


Zuständige Behörde:

Verwaltungsgemeinschaft Nabburg
Oberer Markt 16
92507 Nabburg Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon +49 9433 180
Fax +49 9433 1833
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Herr Ulrich Süß
Bauamt / Erschließungsbeitrgäe
Oberer Markt 16
92507 Nabburg Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon +49 9433 18-24
Fax +49 9433 1833
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Herr Friedrich Lobinger
Kämmerei, Stadtkämmerer
Oberer Markt 16
92507 Nabburg Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon +49 9433 18-34
Fax +49 9433 1833
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, so z. B. beim Bau von Abwasseranlagen, mit Zuwendungen.
Beschreibung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kommunen und kommunale Zweckverbände sowie Kommunalunternehmen.

Was wird gefördert?
Erstmalige Errichtung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Ansprechpartner in Förderfragen für Abwasseranlagen ist Ihr zuständiges Wasserwirtschaftsamt.
Geben Sie bitte links den Namen (oder die Postleitzahl) Ihrer Gemeinde ein, Sie erhalten dann automatisch die Adresse des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes.
Voraussetzungen
Detailregelungen in den RZWas 2005, Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Fristen
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde (Baubeginn = Vergabe des ersten Bauauftrages). Die RZWas 2005 sind vorerst bis 30.06.2013 befristet.
Erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen auf Förderung nach aktuell gültiger RZWas
erhältlich beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt oder im Internet (siehe weiterführende Links)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Stand: 17.05.2013
Rechtsbehelf