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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist der Bayerische Behördenwegweiser




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Abfallwirtschaft; kommunal


Zuständige Behörde:

Landratsamt Schwandorf - Abt. 1 - Sachgebiet 1.2 - Liegenschaftsverwaltung und kommunale Abfallwirtschaft
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen


Ansprechpartner:

Claudia Grabinger
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-256
Fax 09431/471-468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E16, EG, Nord
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Marianne Kiener
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-256
Fax 09431/471-468
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E16, EG, Nord
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Ingeborg Nübler
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431/471-162
Fax 09431/471-468
Raum Raum E16, EG, Nord
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Verfügbare Formulare:

An- und Abmeldung von Restmüll- und Papierbehältnissen
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Kurzbeschreibung
Eine verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist für eine nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung

Eine geordnete und verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist nicht nur für den Schutz der Gesundheit und der Umwelt, sondern auch für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Dies gilt ganz besonders für das dicht besiedelte und hochindustrialisierte Deutschland. Die Ziele des Abfallwirtschaftskonzepts Bayerns sind:

1. Abfälle vermeiden - so weit wie möglich,
2. Abfälle verwerten - so viel wie möglich,
3. Abfälle behandeln - so viel wie nötig,
4. Abfälle ablagern - so wenig und so sicher wie möglich.

Die Abfallentsorgung ist in Bayern eine eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die sich dazu zu Zeckverbänden zusammenschließen können. Diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen für die Bürger und die Gewerbetreibenden Entsorgungssicherheit gewährleisten und nehmen damit eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr.

Weitere Informationen zur Entsorgung Ihrer Abfälle (Sammlung, Wertstoffhöfe, Gebühren etc.) erhalten Sie von Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Stand: 14.06.2013