Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZ Alle

 

Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 2.4 - Kreisjugendamt
Leitung Martin Rothut
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 0
Fax 09431 / 471 - 382
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren


Ansprechpartner:

Nadine Schirach
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 114
Fax 09431 / 471 - 382
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E21A, Erdgeschoss, Ostflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Adoptionsvermittlungsstelle des Kreisjugendamtes Schwandorf

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Kreisjugendamtes Schwandorf ist Mitglied der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Kreisjugendämter Cham, Neumarkt i.d.OPf, Regensburg und Schwandorf. Wir sind Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Adoption. Wir beraten Eltern oder werdende Eltern, die darüber nachdenken, ihr Kind zur Adoption freizugeben, auf vertraulicher Basis und auf Wunsch auch anonym. Wir betreuen und begleiten Eltern vor und auch nach der Freigabe ihres Kindes zur Adoption. Wir beziehen Eltern nach Möglichkeit aktiv in die Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern ihres Kindes ein. Wir vermitteln ein Kind unter Berücksichtigung der Wünsche der freigebenden Eltern zu geeigneten Adoptiveltern und begleiten bei einer offenen Adoption auch ein vorheriges –anonymes - Kennenlernen. Wir beraten und überprüfen Adoptivbewerber, führen eine Bewerberliste der geeigneten Adoptiveltern und erstellen den für Auslandsadoptionen benötigten Sozialbericht. Wir beraten Adoptivfamilien vor und nach der Aufnahme des Adoptivkindes, sowie nach Abschluss der Adoption (z.B. über die Aufklärung des Kindes über die Adoption).Wir arrangieren und begleiten bei einer offenen Adoption auf Wunsch Kontakte zwischen der Adoptivfamilie und den Herkunftseltern und/oder vermitteln Briefe und Fotos. Wir beraten und nehmen gutachtlich Stellung, wenn Stiefeltern oder Verwandte ein Kind adoptieren wollen. Wir beraten und unterstützen erwachsene Adoptierte bei der Suche nach ihrer Herkunftsfamilie und begleiten auf Wunsch das erste gegenseitige Kennenlernen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.06.2023