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25. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2008/2014
Montag, 30. Januar 2012, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Übernahme eines KfW-Darlehens der gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Schwandorf mgH durch den Landkreis Schwandorf

Die Verwaltung informiert über den Sachverhalt. Es wird angefügt, sollte die Rückzahlung des Darlehens in einer Summe ins Auge gefasst werden, müsste der Landkreis Schwandorf diesen Betrag aufbringen. Außerdem sei eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.
 
KR Hanisch, FWG, erscheint der Zinssatz mit 4,46 % p. a. relativ hoch. 
 
Die Verwlatung erläutert, der Kredit sei zu einer Zeit aufgenommen worden, als die Zinssätze noch über den heute üblichen gelegen hätten. Das Darlehen sei bis zum 15.12.2018 zinsgebunden.
 
Der Vorsitzende Landrat Liedtke schlägt vor, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung anzufragen, um in einer Vergleichsberechnung zu ermitteln, ob eine vorzeitige Tilgung kostengünstiger wäre. Er bittet den vorliegenden  Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „Der Kreistag nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt, das Darlehen auf den Landkreis Schwandorf zu übertragen, wenn die Vergleichsberechnung ergibt, dass die Übertragung im Vergleich zu einer vorzeitigen Tilgung kostengünstiger ist.“ 
  
Der Kreistag beschließt, das Darlehen auf den Landkreis Schwandorf zu übertragen, wenn die Vergleichsberechnung ergibt, dass die Übertragung im Vergleich zu einer vorzeitigen Tilgung kostengünstiger ist.