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Was tun beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Signale erkennen, dem Verdacht nachgehen, sich dem Kind gegenüber richtig verhalten. Hinsehen und dann richtig handeln ist nicht einfach.

Signale erkennen und dem Verdacht nachgehen

Negative Veränderungen im Verhalten eines Kindes sind meist ein Zeichen dafür, dass das Kind Belastungen ausgesetzt ist, mit denen es schwer umzugehen weiß. Alle Bezugspersonen, insbesondere Eltern, Kindergartenfachkräfte, Lehr­kräf­te sowie Verwandte und Nachbarn sind deshalb gefordert, diese Verhaltens­auf­fälligkeiten unbedingt ernst zu nehmen und näher zu beobachten.
                       
Natürlich weisen diese nicht zwangsläufig auf einen sexuellen Missbrauch hin. Es gibt kein „Missbrauchssyndrom“, also eindeutige Symptome für sexuellen Miss­brauch. Es könnte aber sein, dass eine erlebte sexuelle Gewalttat der Grund für körperliche Verletzungen oder Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes ist.
 
Die genaue Beobachtung von Auffälligkeiten und die Zuwendung zum Kind ber­gen die Chance, dass das Kind Vertrauen zu Ihnen aufbaut und sich Ihnen mit­teilt. Dies ist auch dann wichtig, wenn die genannten Verhaltensauffälligkeiten ganz andere Ursachen als einen sexuellen Missbrauch haben.
 Manchmal können Ärztinnen und Ärzte körperliche Anzeichen sexuellen Miss­brauchs feststellen. Deutliche Zeichen sind Biss- und Reißspuren, Verletzungen an den inn­eren Oberschenkeln oder im Genital- und Analbereich. Geschlechts­krank­hei­ten müssen bei kleineren Kindern fast immer auf sexuellen Missbrauch zu­rück­ge­führt werden. Wenn die Ärztin oder der Arzt nichts feststellen kann, be­deu­tet dies aber nicht, dass ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Viele Formen sexueller Gewalt hinterlassen keine körperlichen Verletzungen

Die meisten Menschen sind bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes schockiert und wissen zunächst nicht, was sie tun sollen. Dies ist eine ab­so­lut verständliche Reaktion. Sie sollte jedoch nicht dazu führen, dass Sie über­haupt nichts unternehmen, sei es aus Angst vor möglichen Fehlern oder weil Sie sich selbst nicht verantwortlich fühlen. Umgekehrt sollten Sie aber auch nichts Un­bedachtes tun, sondern jeden Schritt wohl überlegen.
 
Das Wichtigste ist, bei Anzeichen eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch Ru­he zu bewahren und sich über Beobachtungen Aufzeichnungen zu machen. Es kann sein, dass Ihnen dabei Auffälligkeiten aus der Vergangenheit bewusst wer­den, die Sie damals anders bewertet haben.
Dann sollten Sie in Ruhe überlegen, an wel­che Stelle Sie sich wenden wollen, um den Verdacht mit professioneller Hilfe ab­zuklären und für das Kind rasche, fachlich geeignete Hilfe sicherzustellen. Haben Sie keine Angst davor, sich durch einen falschen Verdacht zu blamieren. Nur durch die gemeinsame Abklärung von Verdachtsmomenten mit pro­fessionel­len Stellen können Sie helfen, einen Missbrauch frühzeitig zu erkennen, weitere Über­griffe zu verhindern, aber auch vorschnelle Handlungen zu vermeiden.
 
Alle Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, dem Kind bestmöglich zu helfen. Jeder, der Kenntnis von einem sexuellen Missbrauch hat, ist zu geeigneter Hilfe aufgerufen. Nur solange ein Täter davon ausgehen kann, dass sein Opfer die Tat verschweigt und die Menschen in dessen Umgebung die Augen ver­schließen, braucht er sich keine Sorgen zu machen, zur Verantwortung gezogen zu werden.

Verhalten gegenüber Kind - Verhalten gegenüber Täter

Gehen Sie äußerst behutsam vor. Signalisieren Sie Ansprechbarkeit und Hilfs­be­reit­schaft. Erlauben Sie dem Kind, sein Geheimnis zu lüften. Nehmen Sie es ernst und zeigen ihm, dass Sie auf seiner Seite stehen.
 
Schenken Sie dem Kind unbedingt Glauben, wenn es von sexuellen Handlungen erzählt. Bestärken und unterstützen Sie das Kind. Loben Sie es für seinen Mut, dass es sich mitgeteilt hat. Machen Sie deutlich, dass die Verantwortung für sexuel­le Übergriffe immer beim Täter liegt.
 
Sollte ein Kind dadurch in die Missbrauchssituation geraten sein, dass es Verbote missachtet hat, sollten Sie keinesfalls mit Bestrafung reagieren.
Akzeptieren Sie auch die oftmals sehr ambivalenten Gefühle des Kindes dem Täter gegenüber. Gerade wenn dieser aus dem sozialen Umfeld des Kindes stammt, gerät das Kind häufig in Loyalitätskonflikte. Und ganz wichtig: Holen Sie sich selbst Unterstützung von qualifizierten Fachstellen. 


Auch bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt oder bei welcher Gelegenheit es sinn­voll ist, den mutmaßlichen Täter mit dem Missbrauchsvorwurf zu kon­fron­tie­ren, ist Umsicht und Fingerspitzengefühl geboten.
Die direkte Konfrontation kann zu einer Eskalation mit erheblichen zusätzlichen Gefahren für alle Beteiligten füh­ren. Holen Sie sich daher zu dieser Frage ebenfalls vorab fachkundigen Rat, weil es kei­ne allgemein gültige Vorgehensweise gibt. Zu unterschiedlich ist die je­wei­li­ge Situation im Umfeld von Täter und Opfer. Während in manchen Fällen eine so­for­ti­ge direkte Konfrontation sinnvoll wäre, könnte eine solche in anderen Fällen für die Betroffenen fatale Folgen haben, sodass dort eher ein vorsichtiges und ab­war­tendes Vorgehen geboten ist. Auf keinen Fall darf das Opfer nach der Kon­fron­tation des Täters in dessen Reichweite bleiben, denn dieser wird ver­su­chen das Kind notfalls gewaltsam zur Rücknahme seiner Aussage zu zwingen.
 
Alle Maß­nahmen sollten darauf gerichtet sein, dem Kind bestmöglich zu helfen. Nie­mand ist zu einer Anzeige bei der Polizei oder einer Mitteilung beim Jugendamt verpflichtet, aber jeder, der Kenntnis von einem sexuellen Missbrauch erlangt, hat die moralische Pflicht, für geeignete Hilfe zu sorgen.
 

Hilfe für die Eltern

Eltern, die vom sexuellen Missbrauch ihres Kindes erfahren, geraten meist in eine schwere seelische Krise. Sie machen sich Vorwürfe, weil sie den Missbrauch nicht bemerkt und das Kind nicht geschützt haben. Hinweise im Verhalten des Kindes bzw. des Täters ergänzen sich jetzt zu einem Gesamtbild. Die Aufdeckung des Missbrauchs hat die Hoffnung der Eltern zerstört, dem Kind eine weitgehend unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen.
 
Ganz besonders belastend ist die Situation für Mütter, deren Ehemann oder Partner die Tat verübt hat. Sie fühlen sich verletzt und betrogen sowohl durch den Täter, der sie hinterging, als auch durch das Kind, das sich ihnen nicht anver­traute. Hinzu kommen Ängste, dass das Kind aus der Familie genommen wird und die Familie zerbricht.
 
Trotz dieser extremen Belastungssituation wird von Müttern und Vätern erwartet, schnelle und weit reichende Entscheidungen zu treffen. Sie sollen den Schutz des Kindes gewährleisten, sich ggf. vom Partner trennen, die Rest-Familie erhal­ten, dem Kind bei der Verarbeitung helfen, rechtliche Schritte einleiten etc. In die­ser Zeit brauchen Eltern viel Verständnis und Unterstützung.

Was kann ich tun, wenn ich sofort von zu Hause weg will, weil ich mein Kinder und mich selbst schützen muss?

Wenn keine Möglichkeit besteht, sich bei Freunden oder Bekannten in Sicherheit zu bringen, hilft das Frauenhaus im Landkreis Schwandorf weiter. Das Frauenhaus bietet sofort Schutz und Wohnmöglichkeit. Hier kann man zur Ruhe kommen und  mit der Unterstützung der Mitarbeiterinnen überlegen, wie es weitergehen soll. 

Der Weg ins Frauenhaus kann die Rettung sein.
Vergewaltigung, Misshandlung, mein Kind wird von seinem Vater missbraucht, Beschimpfung, Drohung , ich werde eingesperrt, ich darf keine Kontakte haben, ich habe kein Geld, ich weiß nicht wohin, ich habe Angst, ich habe niemanden der mir hilft.

Es ist  immer eine Mitarbeiterin zu erreichen. Ich erzähle was passiert ist. Ich entschließe mich ins Frauenhaus zu kommen. Die Mitarbeiterin verabredet sich mit mir an einem Treffpunkt. Die Anschrift des Hauses wird zum Schutz der Bewohnerinnen geheim gehalten.
Die Unterbringung geschieht schnell und unkompliziert. Das Frauenhaus bietet mir (und meinen Kindern) Schutz und eine Wohnmöglichkeit. Ich bekomme Beratung, Hilfe und Unterstützung.
Ich gestalte selbst meinen Tagesablauf, koche selbst und kümmere mich selbst um meine Kinder.Ich habe kein eigenes Einkommen. Die Mitarbeiterinnen unterstützen mich bei der Sicherung meines Lebensunterhaltes. Sie stellen mit mir die entsprechenden Anträge und informieren mich über weitere Möglichkeiten, die ich habe.
Wenn ich kann , bringe ich für mich und meine Kinder mit:Meine persönlichen Sachen, wie Kleidung ,Schulsachen und Turnzeug für die Kinder, Lieblingsspielzeug,  Bargeld.Was ich noch wissen sollte:Verdienst des Mannes, Krankenkasse, Adresse des Arbeitgebers. Wichtige Papiere:Pässe, Aufenthaltsgenehmigung ( bei Ausländerinnen), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Krankenversichertenkarte, Sparbücher, Impfpässe und Vorsorgeheft, evtl. ärztliche Atteste, wichtige Unterlagen über Versicherungen Vermögen oder Schulden, Kontokarte.

Das Frauenhaus gibt mir Schutz. Ich kann zur Ruhe kommen und mit etwas Abstand meine Situation überdenken. Ich kann langsam beginnen eine neue Lebensperspektive für mich und meine Kinder zu entwickeln.
 
Das Haus ist offen für Frauen und Kinder jeder kultureller Herkunft, unabhängig von Deutschkenntnissen.
Nicht aufgenommen werden: Frauen mit Alkohol – und Drogenproblemen, Frauen mit schweren psychischen Erkrankungen, Obdachlose, Jungen über 14 Jahre.