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Landtags-  und Bezirkswahl 2018

Am 14. Oktober 2018 finden in Bayern die Wahlen zum 18. Bayerischen Landtag und die
16. Bezirkswahlen statt. Hier haben wir Wissenswertes zu den Wahlen zusammengefasst.

An dieser Stelle finden Sie die aktuellen Ergebnisse:

Landtagswahl 2018

Bezirkswahl 2018

Wahlergebnisse des Landkreises Schwandorf (Vorjahre)

Stimmzettel-Muster

Bei der Wahl am 14. Oktober erhalten Sie vier Stimmzettel, und zwar zwei weiße für die Landtagswahl und zwei blaue für die Bezirkswahl. Auf jedem dieser vier Stimmzettel dürfen Sie ein Kreuz machen. Gewählt werden in Bayern nicht nur Parteien und Wählergruppen, sondern unmittelbar die Bewerberinnen und Bewerber, also die Landtagsabgeordneten und die Bezirksräte.

Auf dem kleinen weißen Stimmzettel (Erststimme Landtag) finden Sie die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Stimmkreis, das ist der Landkreis Schwandorf. Einen davon dürfen Sie als Stimmkreisabgeordneten direkt wählen.

Auf dem großen weißen Stimmzettel (Zweitstimme Landtag) finden Sie die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Wahlkreis, das ist die Oberpfalz. Damit wählen Sie einen Listenabgeordneten des Wahlkreises.

Bei den beiden blauen Stimmzetteln für die Bezirkswahl verhält es sich genauso. Mit dem kleinen blauen Stimmzettel (Erststimme Bezirk) wählen Sie den Direktkandidaten für den Landkreis, mit dem großen Stimmzettel (Zweitstimme Bezirk) einen weiteren Bezirksrat für die Oberpfalz.

Das bei der Kommunalwahl gewohnte „Häufeln“ gibt es hier nicht, weil für jeden der vier Stimmzettel nur eine Stimme zur Verfügung steht.

Bei den Landtags- und Bezirkswahlen sind die Erst- und Zweitstimme (anders als bei der Bundestagswahl) gleich wichtig. Denn für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge im Wahlkreis werden die Erst- und Zweitstimmen zu einer Gesamtstimmenzahl zusammengezählt.

Diejenige Person, die Sie auf dem jeweils kleinen Stimmzettel finden, erscheint auf dem großen Stimmzettel nicht. Deshalb finden Sie, wenn Sie genau hinschauen, diejenige Nummer, die beim Bewerber auf dem kleinen Stimmzettel steht, nicht auf dem großen Stimmzettel.

Damit Sie sich schon vor der Wahl mit den Stimmzetteln vertraut machen können, haben wir diese nachfolgend hinterlegt:

Erststimme Landtag (kleiner weißer Stimmzettel)
Zweitstimme Landtag (großer weißer Stimmzettel)
Erststimme Bezirk (kleiner blauer Stimmzettel)
Zweitstimme Bezirk (großer blauer Stimmzettel)

Landtagswahl

Die 180 Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Jeder Regierungsbezirk stellt einen Wahlkreis dar. In Bayern gibt es daher sieben Wahlkreise.

Die Wahlkreise wiederum sind in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind weitgehend die Landkreise und kreisfreien Städte. Es gibt insgesamt 90 Stimmkreise in Bayern.

Der Stimmkreis mit der Nummer 306 Schwandorf besteht aus den 33 kreisangehörigen Gemeinden. Der Stimmkreis Schwandorf ist damit deckungsgleich mit dem Landkreis Schwandorf. Dieser Stimmkreis hatte zum 30.06.2017 genau 146.182 Einwohner. Bei der letzten Landtagswahl 2013 waren es 114.203 Wahlberechtigte.

Wie wird gewählt:

Alle Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen:

Mit der Erststimme wählt man im jeweiligen Stimmkreis eine Kandidatin oder einen Kandidaten, die bzw. der von einer Partei oder Wählergruppe nominiert worden ist. Diese Person nennt man „Direktkandidat/in“. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Mit der Zweitstimme wählt man eine Bewerberin oder einen Bewerber auf der Wahlkreisliste. Auch diese Wahlkreisliste wird von den Parteien oder Wählergruppen aufgestellt.

Sie können dabei einer einzelnen Kandidatin oder einem einzelnen Kandidaten Ihre Stimme geben und haben damit die Möglichkeit, die von der Partei oder Wählergruppe vorgegebene Reihenfolge auf dem Stimmzettel zu verändern. Da nur eine Zweitstimme zu vergeben ist, gibt es auf dem Stimmzettel kein typisches Listenkreuz.

Der Landtag setzt sich jeweils zur Hälfte aus den mit Erst- und Zweitstimmen gewählten Bewerberinnen und Bewerbern zusammen.

 

Bezirkswahl

Diese wird grundsätzlich gemeinsam mit den Landtagswahlen durchgeführt. Bayern ist in Gemeinden, Landkreise und Bezirke gegliedert. Es gibt sieben Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.Die Bezirke erfüllen keine Aufgaben der Staatstätigkeit, sondern sind kommunale Körperschaften mit dem Recht, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Die Bezirke schaffen und erhalten öffentliche Einrichtungen für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung, welche die Landkreise und kreisfreien Städte nicht bewältigen können, weil sie deren Einzugsbereich und Finanzrahmen übersteigen.

Die wichtigsten Organe des Bezirks sind Bezirkstag, Bezirksausschuss und Bezirkstagspräsident.

Bei der Bezirkswahl werden die Bezirkstagsmitglieder (Bezirksräte) für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Bezirksräte sind ehrenamtlich tätig.

Wie wird gewählt:

Für die Bezirkswahl gelten die gleichen Wahlgrundsätze wie für die Landtagswahl. Jeder Wahlberechtigte hat auch hier zwei Stimmen. Es sind für die Oberpfalz 16 Bezirksräte zu wählen. Die Erst- und Zweitstimmen werden zur Ermittlung der Sitzverteilung auf die Parteien zusammengezählt.

Ansprechpartner im Stimmkreis 306 Schwandorf

Stimmkreisleiterin: Anite Plank, Telefon 09431/471-202, Fax 09431/471-102
Stellvertr. Stimmkreisleiter: Johann Peter Wiesent, Telefon 09431/471-358
Wahlamt: Anita Hofrichter, Telefon 09431/471-334  Weitere Informationen können über folgenden Link abgerufen werden: www.wahlen.bayern.de