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HeidelbergCement AG; Umbau Klinkertransport; Genehmigung nach §16 BImSchG
ist schriftlich in Form des eingeführten Formblatts zu erstatten. 2.4.4 Während der Ausführung der Maßnahmen nach Nr. 1.1 dieses Bescheids ist es zu unterlassen, Feuerwehrzufahrten und -umfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen, Löschwasserentnahmestellen sowie Rettungswege auf dem Anlagengelände des Zementwerks Burglengenfeld in ihrer zweckentsprechenden Nutzbarkeit zu beeinträchtigen. 2.4.5 Fremdfirmen